Der 8. März ist Internationaler Frauentag. Er erinnert daran: Gleichstellung ist nicht selbstverständlich – sie muss erkämpft und verteidigt werden. Frauen haben ein Recht auf Gleichstellung in allen Lebensbereichen – in der Arbeitswelt, in der Familie und in der Gesellschaft.
Beim Blick auf die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern zeigt sich ein differenziertes Bild. Bundesweit lag der Gender Pay Gap bei Vollzeitbeschäftigten im Jahr 2024 bei 17,2 Prozent. In Westdeutschland betrug die Lohnlücke 18,9 Prozent, in Ostdeutschland hingegen 5,1 Prozent.
Der geringere Gender Pay Gap im Osten hängt auch damit zusammen, dass Frauen hier traditionell häufiger erwerbstätig sind und häufiger in Vollzeit arbeiten. Gleichzeitig zeigt der Blick auf einzelne Regionen, dass sich die Situation sehr unterschiedlich darstellt: In Mecklenburg-Vorpommern lag der Gender Pay Gap 2024 mit 2,4 Prozent bundesweit am niedrigsten. In einzelnen ostdeutschen Städten und Landkreisen – etwa Dessau-Roßlau, Stendal oder Frankfurt (Oder) – verdienen Frauen im Durchschnitt sogar leicht mehr als Männer.1
Trotz dieser vergleichsweise positiven Werte bleibt auch in Ostdeutschland viel zu tun. Gleichstellung bedeutet nicht nur gleiche Bezahlung, sondern auch gleiche Chancen auf Führungspositionen, eine faire Verteilung von Sorgearbeit und ein wirksamer Schutz vor Gewalt.
Auch heute übernehmen Frauen noch immer einen großen Teil der unbezahlten Sorgearbeit. Gleichzeitig verdienen sie im Durchschnitt weiterhin weniger als Männer. Deshalb setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, Erwerbs- und Familienarbeit gerechter zu verteilen und strukturelle Benachteiligungen abzubauen. Ein wichtiger Schritt ist diebis Juni 2026 geplante Umsetzung der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz, die mehr Klarheit über Löhne schaffen und die Durchsetzung gleicher Bezahlung erleichtern soll. Auch die anstehende Elterngeldreform soll Anreize für eine partnerschaftlichere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit schaffen.
Frauen haben ein Recht auf Gewaltschutz. Mit dem im Januar 2025 verabschiedeten Gewalthilfegesetz wurde erstmals ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder geschaffen – ein wichtiger Meilenstein. Darüber hinaus sollen weitere Maßnahmen folgen, etwa die elektronische Fußfessel für Gewalttäter und verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings.
Auch die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen bleibt ein wichtiges Anliegen. Frauen müssen selbst über ihren Körper und ihre Familienplanung entscheiden können. Dazu gehört auch ein wohnortnaher Zugang zu einem medizinisch sicheren Schwangerschaftsabbruch. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich deshalb klar für die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ausgesprochen.
Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für eine Politik ein, die mehr Fairness, mehr Sicherheit und mehr Selbstbestimmung für Frauen schafft.
Denn: Gleichstellung stärkt nicht nur Frauen – sie stärkt unsere ganze Gesellschaft.
1 Quelle: https://iab-forum.de/der-gender-pay-gap-wird-kleiner-jedoch-nicht-in-allen-regionen/